AGI Kundeninformation

 

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AGI Merkblatt


Absetzzähler zur Gartenbewässerung:
Wassermengen, die nicht in die öffentliche Schmutzwasserkanalisation geleitet werden, z.b. zur Gartenbewässerung, können von der Trinkwasserbezugsmenge abgezogen werden, insofern hierfür ein separater Wasserabsetzzähler vom WBV-Lüneburg-Süd installiert wurde. Damit reduziert sich die Abwassermenge und damit die zu entrichtenden Abwassergebühren. Die Bedingungen zum Einbau und Betrieb eines Gartenwasserzählers können Sie auf der Internetseite des WBV-Lüneburg-Süd einsehen: www.wbv-lueneburg-sued.de

Hausanschlußdichtigkeitsprüfung:
Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, seinen Schmutzwasserhausanschluss in einem einwandfreien technischen Zustand zu halten.
In Anlehnung an die DIN 1986 und §10 Abwasserbeseitigungssatzung der SG Ilmenau ist die Dichtigkeit des Anschlusses vom Grundstückeigentümer zu gewährleisten und durch eine optische Dichtheitsprüfung nachzuweisen. Seitens der AGI ist geplant, ein Hausanschlussprogramm zu entwickeln und den Bürgern eine fachliche Unterstützung in den Fragestellungen der Dichtigkeitsprüfung und Sanierung von Hausanschlüssen zu geben.
Über den Stand der Maßnahmenumsetzung werden wir Sie fortlaufend informieren.