Die Gesellschafterversammlung
Die Gesellschafterversammlung setzt sich aus Vertretern des Samtgemeindeausschusses und der Avacon Wasser GmbH zusammen. Die Gesellschafterversammlung wird 2x jährlich einberufen und entscheidet u.a. über folgende Gegenstände:
1) Feststellung des Jahresabschlusses, Verwendung des Ergebnisses, Deckung des Jahresverlustes.
2) Entlastung der Geschäftsführung.
3) Feststellung der Geschäftsordnung.
4) Feststellung der von den Geschäftsführern aufgestellten Wirtschaftspläne
und deren Änderungen.
5) Erwerb und Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken.
6) Finanzierungen, Aufnahme und Hingabe von Darlehen, Übernahme von Bürgschaften, Abschluss
von Gewährleistungsverträgen und Bestellung sonstiger Sicherheiten.
7) Änderungen des Gesellschaftsvertrages einschließlich Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen.
8) Übernahme neuer Aufgaben und Aufgabe bisheriger Unternehmensgegenstände.
